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FAQ zur Seminarversicherung

Die Seminarversicherung der ERGO - Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Ansprechpartnerin

Ansprechpartnerin

Stefanie Jäger
+49 (0)6207 605-115
s.jaeger(at)odenwaldinstitut.de

Warum benötige ich die Seminar-Versicherung vor Seminarbeginn?

  • Wir erstatten Ihnen die Stornogebühren, wenn Sie das gebuchte Seminar absagen müssen.
  • Wir erstatten Ihnen ebenfalls die Stornogebühren für bereits gebuchte Reiseleistungen wie Unterkunft sowie An- und Abreise.
  • Wir erstatten Ihnen Umbuchungsgebühren und den Schaden aus verspäteter Anreise.
  • Wir erstatten die Reisekosten, wenn der Seminaranbieter das Seminar absagt.

Warum benötige ich die Seminar-Versicherung auch während des Seminars?

  • Wenn Sie das Seminar abbrechen müssen, erstatten wir Ihnen die nicht genutzten Seminarleistungen
  • Wir erstatten Ihnen ebenfalls die nicht genutzten Reiseleistungen (Unterkunft) und die zusätzlichen Rückreisekosten, wenn Sie verfrüht abreisen müssen.
  • Sie müssen länger vor Ort bleiben z.B. wegen eines stationären Aufenthalts? Dann erstatten wir Ihnen ebenfalls die zusätzlichen Rückreisekosten.
  • Wir erstatten die nicht genutzten Seminarleistungen bei Unterbrechung des Seminars bei stationärem Aufenthalt.

Ist das Risiko COVID 19 auch versicherbar?

Das Risiko an COVID 19 zu erkranken bzw. in behördlich angeordnete Quarantäne geschickt zu werden und deshalb das Seminar absagen zu müssen, ist über unseren COVID 19 Ergänzungstarif gesondert absicherbar.

Bis wann muss ich die Seminar-Versicherung spätestens abschließen?

  • Bis spätestens 30 Tage vor Seminarbeginn bzw. Anreise zum Seminar
  • Bei Buchung des Seminars innerhalb von 30 Tagen vor Seminarbeginn haben sie 3 Werktage Zeit.

Wie werden Seminarreihen bzw. einzelne Seminarblöcke versichert?

Diese werden zum Gesamtpreis des Seminars versichert. Seminarreihen können bis zu einer Dauer von 2 Jahren abgesichert werden.

Welche Gründe/Ereignisse sind denn überhaupt versichert?

Die häufigsten auftretenden Gründe für Storno oder Abbruch sind u.a.

  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Schwangerschaft
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (z.B. Wasserrohrbruch, Feuer, Diebstahl usw.)
  • Betriebsbedingte Kündigung oder Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses
  • Weitere versicherte Ereignisse entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Was ist, wenn ein Angehöriger z.B. krank wird oder einen Unfall hat?

  • Auch dann können Sie das Seminar stornieren oder abbrechen und wir ersetzen Ihnen den Schaden.
  • Das gilt auch, wenn Sie das Seminar zusammen mit bis zu drei weiteren Personen gebucht haben und einer der versicherten Gründe tritt bei diesen Personen ein.

Lohnt sich eventuell auch eine Jahres-Versicherung?

  • Ja, wenn Sie mehrere Seminare pro Jahr gebucht haben
  • Ja, wenn Sie nicht nur Ihre Seminare, sondern auch Ihren Urlaub absichern wollen
  • Ja, bei einem Seminarpreis ab € 3.000 schon für eine einzelne Absicherung

Der Schadenfall ist eingetreten, was muss ich tun?

  • Das Seminar einschließlich sonstiger gebuchter Bestandteile möglichst sofort stornieren.
  • Den Schadenfall der ERV schriftlich oder telefonisch melden.
  • Als Unterlage benötigen wir Ihren Versicherungsschein, Ihre Buchungsbestätigung(en), Ihre Storno-Rechnung(en) und einen Nachweis über das versicherte Ereignis (z.B. Attest, neuer Arbeitsvertrag, Bescheinigung Polizei o.ä.)

Seminarversicherung berechnen und buchen

Für Einzelseminare oder einzelne Abschnitte einer Weiterbildung empfehlen wir den Abschluss einer Seminarversicherung. 
Sie können die Tarife direkt online auf der Seite der ERGO berechnen und buchen.

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Jahresversicherung berechnen und buchen

Bei höheren Seminargebühren oder mehreren Seminaren bzw. Reisen im Jahr lohnt sich für Sie auch eine Jahresversicherung. Aus- und Weiterbildungen können Sie zum Gesamtpreis versichern.

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