Adela Navarro
+49 (0)6207 605-123
bildungsurlaub(at)odenwaldinstitut.de
Christine Frahm
+49 (0)6207 605-124
bildungsurlaub(at)odenwaldinstitut.de
In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, sich bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts bis zu fünf Tage von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden.
Berufliche Kompetenzen erweitern, Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten erneuern, Kraft tanken in der Natur des Odenwalds und gestärkt an den Arbeitsplatz zurückkehren!
Das Odenwald-Institut ist seit 1987 anerkannter Träger für berufliche Bildung in Hessen gemäß dem Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG).
Weitere Anerkennungen als Träger für Bildungsfreistellung bestehen für: Saarland, NRW und Baden-Württemberg.
Auf Anfrage übernehmen wir die Antragsstellung für andere Bundesländern mit entsprechendem Bildungsgesetz. Die Vorlaufzeit hierfür beträgt, je nach Bundesland, 10-12 Wochen.