Kinder- und Jugendrechte in der Praxis
Seminare und Fachveranstaltungen
VN-Kinderrechtskonvention im Alltag umsetzen
Mit den neuen Angeboten unterstützen wir Fachkräfte in Verwaltungen, Jugendhilfe, Kinder- und Jugendeinrichtungen in der altersgerechten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Praxis.
In Deutschland gilt die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN) / United Nations (UN) seit 1992. Viele Empfehlungen des VN-Kinderrechtsausschusses sind bereits aufgegriffen und damit die Rechte und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Dieses sind:
- Recht auf Förderung und Entwicklung (provision)
- Recht auf Schutz (protection)
- Recht auf Beteiligung (participation)
In Hessen sind die Kinderrechte seit 2018 in der Landesverfassung festgeschrieben. Dies bedeutet, dass Kinder noch besser geschützt und gefördert werden sollen. Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, dürfen diesen nicht schaden. Erwachsene müssen Kinder und Jugendliche um ihre Meinung fragen und diese angemessen berücksichtigen. Seit 2021 wurden mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) auch Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zur gleichberechtigten Teilhabe an Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich verankert. Das Land unterstützt öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe dabei, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.
Die Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendrechte vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration Miriam Zeleke und die Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie haben mit dem Odenwald-Institut Angebote für Fachkräfte in der Praxis entwickelt.
Seminarleitende für die Angebote zu Kinderrechten sind:
Miriam Zeleke
Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendrechte, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Ahlke Bitting
Jugendhilfeplanerin, Landkreis Hildesheim
Nina Schaumann
Referentin für den Pakt gegen sexualisierte Gewalt in Rheinland-Pfalz