Beitrag von Joachim Letschert, Ausbildungsleiter
Heilpraktiker für Psychotherapie: Diagnose psychischer Störungen
Wie grenzen Coaches und Berater*innen ihre Arbeit von einer psychotherapeutischen Behandlung ab? Über das Erstgespräch mit Diagnose psychischer Störungen und den Mehrwert für Berater*innen und Coaches schreibt unser Seminarleiter für die Ausbildung „Heilpraktiker*in Psychotherapie“ Joachim Letschert.
Menschen in beratenden und sozialen Berufen die therapeutisch auf dem Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz tätig sein möchten.
In vielen beratenden und sozialen Berufen kommt man immer wieder auch in Kontakt mit Menschen, die teilweise an mehr oder weniger schweren psychischen Störungen leiden. Hier ergeben sich oft verschiedene Probleme. Zum einen sind viele Berater*innen nicht hinreichend ausgebildet, um solche Störungen in ihrem vollen Umfang sicher zu erkennen und entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten, zum anderen sind oftmals die Grenzen rein beratender und therapeutischer Arbeit fließend. Daraus können sich u. U. rechtliche Probleme ergeben, da therapeutisches Arbeiten erlaubnispflichtig ist, d. h., es dürfen nur Ärztinnen/Ärzte, psychologische Psychotherapeut*innen und Heilpraktiker*innen therapeutisch tätig sein.
Diese rechtliche und fachliche Lücke zu schließen ist eines der Ziele dieses Zertifikatslehrgangs, der Sie auf die Überprüfung zum/zur Heilpraktiker/in für Psychotherapie vorbereitet. Ein Heilpraktiker arbeitet auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes (HPG). Darin ist festgelegt, dass man, ohne ein Studium absolviert zu haben, eigenverantwortlich therapeutisch tätig sein darf, wenn dazu eine entsprechende staatliche Erlaubnis erteilt wird. Diese Erlaubniserteilung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, unter anderem daran, dass in einer staatlichen Überprüfung anhand Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten festgestellt wird, ob Sie durch Ihre Tätigkeit kranke Menschen gefährden würden. Dass bedeutet, dass Sie in dieser staatlichen Überprüfung
fundierte Kenntnisse der Medizin und Psychiatrie haben müssen.
Seit 1993 gibt es eine eingeschränkte Überprüfung, die sich nur auf das Gebiet der Psychiatrie und Psychotherapie bezieht. Mit dem Bestehen dieser Prüfung (schriftlich und mündlich) erhält man die Erlaubnis, psychotherapeutisch tätig zu sein, und darf dann als Heilpraktiker*in für Psychotherapie selbstständig psychotherapeutisch arbeiten. Das Berufsbild reicht von Anstellungen in verschiedenen Bereichen des Gesundheits- und Beratungssystems bis hin zur Selbstständigkeit in eigener Praxis. Die Zulassung als Heilpraktiker*in für Psychotherapie wird in den letzten Jahren in vielen Bereichen - wie z. B. in sozialen und beratenden Berufen - als Qualifikationsmerkmal angesehen.
Je nach Bundesland können folgende Nachweise verlangt werden:
Viola Rudat, Tel. 06207 605-120, Mail: v.rudat(at)odenwaldinstitut.de